Aufnahme und Finanzierung

Hand in Hand mit den zuweisenden Stellen

Die Aufnahmen der Familien geschehen via zuweisende Stelle oder durch Selbsteinweisung gemäss folgendem Verfahren:

– Telefonischer Erstkontakt
– Erstgespräch und Besichtigung der Institution
– Kostengutsprache durch zuweisende Stelle oder durch Eltern
– Eintritt

Die Finanzierung erfolgt über eine Vollkostenrechnung für die Familien. Je nach Einkommen wird ein Selbstkostenbeitrag der Eltern erhoben. Für die öffentliche Hand anfallende Kosten sind lastenausgleichsberechtigt.

Für Leistungen ausserhalb des Leistungsvertrages, die Unterstützung von Härtefällen, Anschaffungen oder Projekte, ist die Institution auf Spenden und Fördergelder angewiesen.