Häufige Fragen

Bei der Aufnahme von Müttern, Vätern und Kindern (von 0 – 5 Jahren) wird die Situation der Betroffenen zuerst genau erfasst, um die passenden Massnahmen einzuleiten. Im konkreten Fall kontaktieren Sie uns als zuweisende Stelle am besten direkt.

Damit die Kosten übernommen werden, braucht es eine Überweisung durch eine zuweisende Stelle (Sozialdienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde usw.). Je nach finanzieller Situation wird eine Kostenbeteiligung der Familie geltend gemacht. Verfügt die Familie über die nötigen finanziellen Mittel, kann sie sich auch selbst einweisen.

Anhand eines definierten Aufnahmeverfahrens. Es müssen Aufnahmekriterien erfüllt werden und die Kostengutsprache muss gesichert sein. Nach einem ersten Vorgespräch erfolgt eine Einschätzung der Situation (Sammeln von Informationen, diagnostische Einschätzungen, Zielvereinbarungen). Ziel ist ein möglichst rascher Eintritt der betroffenen Familie.

Wenn genügend Platz vorhanden ist, jederzeit. Es steht ein Notfallzimmer bereit, um kurzfristige Aufnahmen zu gewährleisten.

Die kurzen, aber intensiven Aufenthalte dauern zwischen drei Wochen und maximal drei Monaten. In Ausnahmen kann der Aufenthalt bis zu einem Jahr verlängert werden.

Der Tagestarif setzt sich aus den Kosten für die Leistungen, die Unterkunft und die Verpflegung zusammen. Für die geltenden Tagesansätze kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Grundsätzlich nehmen wir ein Elternteil und ein Kind zwischen 0 – 5 Jahren auf. Es ist aber auch möglich, eine ganze Familie aufzunehmen. Eine weitere Option ist ein zusätzlicher teilstationärer Eintritt des zweiten Elternteils, zum Beispiel während der Schul- oder Kindergartenabwesenheit der älteren Kinder.

Wenn sie nicht von Angehörigen betreut werden können, suchen wir nach bestmöglichen Lösungen für die Kinder.

  • Ein Elternteil, oder beide Elternteile befinden sich in einer drohenden oder akuten Krise, die auch von involvierten Diensten bestätigt wird und im ambulanten Setting nicht aufgefangen werden kann.
  • Die ambulante Hilfestellung (z.B. Mütterberatung, Tagesmutter, Kita, sozialpädagogische Familienbegleitung) ist nicht ausreichend, um die Krise nachhaltig zu bewältigen.
  • Es besteht ein von den Behörden bzw. zuweisenden Stellen getroffener Beschluss für einen stationären oder teilstationären Aufenthalt. Eine Selbsteinweisung ist jedoch auch möglich.
  • Die Eltern bzw. Elternteile sind bereit für einen stationären Aufenthalt und die Teilnahme am zielorientierten Arbeiten zur Erweiterung ihrer Kompetenzen und zur gezielten Förderung ihres Kindes / ihrer Kinder.